Bauingenieurbüro Dipl.-Ing. Ronald Müller

Ingenieurbüro für Bauplanung und Bauleitung

PDF Drucken E-Mail

Energieausweis


Die Erstellung des Energieausweisses oder Energiepasses, wie er auch bezeichnet wird, gehört auf Grund meiner Qualifikation und der vorhandenen Bauvorlageberechtigung zu meinem Dienstleistungsangebot.

Für ein konkretes objektbezogenes Kostenangebot bedarf es genauer Angaben zur Größe, Nutzung und Sanierungsaufwand des Gebäudes.

Seit dem 01.Juli 2008 benötigen Verkäufer von Immobilien und Vermieter einen Energieausweis.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) schreibt vor, dass beim Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, dem Käufer, Leasingnehmer oder Mieter auf Anforderung dessen, der Energiepass "unverzüglich zugänglich zu machen" ist.

Kann der Verkäufer bzw. Vermieter der Immobilie den Energiepass nicht rechtzeitig vorlegen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Strafe bis 15.000,-- € geahndet werden.



 

Für welche Gebäude wird nun der bedarfsorientierte Energieausweis benötigt:


  • Neubauten,

  • alle Gebäude und Wohnungen, die ab dem 1.Juli 2008 neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden,

  • alle Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bereits vor 1965 fertig gestellt wurden,

  • alle Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und 1.November 1977 errichtet wurden. Ein Energieausweis ist ab dem 1.Januar 2009 vorgeschrieben.

  • Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben. Hier muss ab 1. Januar 2009 ein bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energieausweis vorgelegt werden.

  • Bei Nichtwohngebäuden ist ab 1.Juli 2009 in Energieausweis vorgeschrieben. In gemischt genutzten Gebäuden ist der Wohnanteil unabhängig vom Nichtwohnteil zu beurteilen.

  • Bei öffentlichen Gebäuden muss erst ab 1000 m² Nutzfläche und viel Publikumsverkehr ein Energieausweis vorhanden sein. Hier teilt sich der Staat wieder einen Sonderstatus zu.


Bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energieausweis


Bei dem verbrauchsorientierten Energiepass wurden die tatsächlichen Heizkosten unter Berücksichtigung von Leerständen für die Berechnung nach einem festgelegten Verfahren zu Grunde gelegt. Dieser Energieausweis stellte somit den Energie-Ist-Verbrauch eines Gebäudes dar.

Der bedarfsorientierte Energiepass, der ab 1. Januar 2008 zur Pflicht wurde, ist in der Erstellung sehr aufwendig, da Wände, Decken, erdberührte Bauteile, das Dach, die Fenster, die Heizungsanlage usw. energetisch bewertet werden und in der Gesamtheit der Berechnung die mögliche Energieeffizienz eines Gebäudes darstellen. Im bedarfsorientierten Energieausweis in der Langform können Vorschläge für Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen dargestellt werden, mit denen gleichzeitig die Energieeffizienz des Gebäudes gesteigert werden kann.

 

Schlagzeilen

bautechnische Gutachten

- wir helfen Ihnen gern -

Suche

Bauvorhaben

Wer ist online

Wir haben 8 Gäste online

Statistik

Heute8
Gestern112
Gesamt212614

Nici
Bauingenieurbüro Dipl.-Ing. Ronald Müller Powered by Ronald Müller