Ingenieurbüro für Bauplanung und Bauleitung
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Energieausweis
Die Erstellung des Energieausweisses oder Energiepasses, wie er auch bezeichnet wird, gehört auf Grund meiner Qualifikation und der vorhandenen Bauvorlageberechtigung zu meinem Dienstleistungsangebot. Für ein konkretes objektbezogenes Kostenangebot bedarf es genauer Angaben zur Größe, Nutzung und Sanierungsaufwand des Gebäudes. Seit dem 01.Juli 2008 benötigen Verkäufer von Immobilien und Vermieter einen Energieausweis. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) schreibt vor, dass beim Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, dem Käufer, Leasingnehmer oder Mieter auf Anforderung dessen, der Energiepass "unverzüglich zugänglich zu machen" ist. Kann der Verkäufer bzw. Vermieter der Immobilie den Energiepass nicht rechtzeitig vorlegen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Strafe bis 15.000,-- € geahndet werden.
Für welche Gebäude wird nun der bedarfsorientierte Energieausweis benötigt:
Bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energieausweis
Bei dem verbrauchsorientierten Energiepass wurden die tatsächlichen Heizkosten unter Berücksichtigung von Leerständen für die Berechnung nach einem festgelegten Verfahren zu Grunde gelegt. Dieser Energieausweis stellte somit den Energie-Ist-Verbrauch eines Gebäudes dar. Der bedarfsorientierte Energiepass, der ab 1. Januar 2008 zur Pflicht wurde, ist in der Erstellung sehr aufwendig, da Wände, Decken, erdberührte Bauteile, das Dach, die Fenster, die Heizungsanlage usw. energetisch bewertet werden und in der Gesamtheit der Berechnung die mögliche Energieeffizienz eines Gebäudes darstellen. Im bedarfsorientierten Energieausweis in der Langform können Vorschläge für Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen dargestellt werden, mit denen gleichzeitig die Energieeffizienz des Gebäudes gesteigert werden kann. |
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