Ingenieurbüro für Bauplanung und Bauleitung
Berichte
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| Geschrieben von: Ronald Müller |
| Samstag, den 20. Dezember 2008 um 18:10 Uhr |
Baufeld "Nachtkoppel" Lindenberger Str. / Fennpfuhlweg, BerlinAnfang September 2007 schloss ich mit der Bauträgerfirma einen Vertrag über die Planung der Einfamilienhäuser im Bereich des B-Plangebietes "Nachtkoppel" - Lindenberger Straße / Fennpfuhlweg in 13059 Berlin, ab.
Das Bebauungsgebiet erstreckt sich über eine Größe von ca. 100 x 100 m und ist für 20 Grundstücke und somit 20 Einfamilienhäuser parzelliert.
Auf Grund der Größe der Grundstücke von durchschnittlich ca. 400 m² und einer GRZ von 0,22 und GFZ von 0,40 sind für Grundstück, Haus und Erschließungskosten knapp unter 200.000,-- € als Gesamtkosten fällig.
Dies ist ein Bauvolumen, bei dem der Bauträger mit dem Werbeslogan: "zu mietähnlichen Konditionen" schnell eine Reihe potentieller Interessenten aus der unmittelbaren Umgebung für den Kauf der Grundstücke und "individuell" geplanter Häuser fand.
Hier kamen die potentiellen Interessenten sehr schnell mit dem Ehemann der Geschäftsführerin in Kontakt, der sämtliche Fäden des Unternehmens CB ... in den Händen hielt, die Verträge mit den Bauherren verhandelte und die Gebäudegrundrisse abstimmte. Obwohl Frau S. die Geschäftsführerin der Firma war und ist, habe ich sie persönlich nie kennengelernt.
Zu den Abstimmungen der Grundrissgestaltung, zu denen ich meist hinzugezogen wurde, gab es meist schon einen sehr rudimentären Entwurf des Gebäudegrundrisses, in denen Herr S. dann per Handskizze Änderungen vornahm und als Vertragsbestandteil betitelte.
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt noch nie solch schlechte Vertragsunterlagen gesehen, die aus vorgefertigtem Standart - Vertragstext, schlechten Kopien und Handskizzen, bestand. Immerhin haben die Bauherren hier für ihr "Alp - Traumhaus" für den Hausbau Verträge über ca. 100.000,-- € unterzeichnet und sich in keinster Weise gewundert, dass doch zu Zeiten der Hochglanzprospekte spätestens hier ein Überlegungsansatz hätte stattfinden müssen, ob hier alles mit "rechten Dingen" zugeht.
Zu jedem Autokauf, welcher Preisklasse auch immer, werden Probefahrten vereinbart, ein "Sachverständiger", sei es nun ein Freund oder wirklich ein KfZ - Profi zu Rate gezogen, aber bei einer Vertragssumme von weit über 100.000,-- € kann man ja mal den schönen Worten des Ehemanns der Geschäftsführerin vertrauen und benötigt keine "unabhängige und kompetente Beratung" durch einen Baufachmann (-frau). Hier mache ich ALLEN Bauherren einen großen Verwurf.
Nun ist es aber egal, selbst ein auf Toilettenpapier geschriebener Vertrag ist ein Vertrag. Und hier begann auch der Leidensweg der Bauwilligen.
Der Zahlungsplan sagte aus, dass bis zur Erstellung des Dachstuhles 69% des Hauskaufpreises an die Firma CB... zu zahlen ist. Jeder, der sich ein wenig mit Baupreisen auskennt, weiß, dass dem bei diesem Bautenstand höchstens 35 - 40% des Wertes gegenübersteht. Die Vertragsfreiheit lässt dies jedoch zu. Wäre ein Fachmann zur Prüfung des Vertrages zu Rate gezogen worden, hätte er bei diesem Zahlungspaln mit Sicherheit ein Veto eingelegt.
Problematisch stellte sich Ende 2007 die Erlangung der Planungsreife für das Baugebiet "Nachtkoppel" dar. Hier wurden vertragliche Leistungen der Firma CB... an das zuständige Bauamt Berlin - Lichtenberg nur sehr zögerlich und schleppend erbracht, so dass sich die Erlangung der Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes unendlich hinzog.
Nur der sehr kooperativen Zusammenarbeit mit dem Bauamt Lichtenberg ist es zu verdanken, dass ich im April 2008 die ersten Baugenehmigungen in den Händen halten konnte.
Zwischenzeitlich waren für die Bauherren aber bereits enorme Belastungen für Erschließungskosten, vertragliche Abrechnungen und somit Kosten für Kredit- und Zinstilgungen aufgelaufen, ohne dass für ihr Einfamilienhaus auch nur ein Spatenstich in Sicht war.
Die ersten vier Baugenehmigungen wurden durch das Bauamt Berlin-Lichtenberg Anfang April 2008 erteilt und der Beginn der Bauarbeiten hätte starten können. So dachten zumindest die Bauherren, die nun nach undendlich langem Warten die amtliche Genehmigung in den Händen hielten.
Es kam aber anders... .
Plötzlich tauchte auf dem Gelände des Bebauungsgebietes ein Stromverteiler auf, den vorher angeblich niemand gesehen hatte. Mit einer Größe von ca. 3 x 2 m ist dies aber sehr unwahrscheinlich. Da dieser Verteiler aber über eine Zuleitung verfügte, die den gesamten benachbarten Gewerbehof mit Strom versorgte, musste diese Stromleitung umverlegt werden - auf Kosten der betroffenen Bauherren natürlich.
![]() Weiter ging es mit Zusatzkosten für die Bauhherren, da nach mehrfachen intensiven Drängens seitens der Planer und des Bauleiters, die CB... sich nicht mehr weigern konnte, entsprechende Baugrundgutachten erstellen zu lassen. Diese bestätigten den Verdacht, dass die Baugrundstücke mit kontaminierten Boden versetzt sind und ein Bodenaustausch - teilweise bis 1,80 m Tiefe, erforderlich wurde. Wiederum zusätzliche Kosten für die Bauherren im 5 stelligen Bereich. Die Bauherren begann nun quasi auf einer alten Müllkippe ihren Traum von einem Einfamilienhaus zu realisieren.
Obwohl in den Vertragsverhandlungen vom Ehemann der Geschäftsführerin auf Nachfrage der Bauherren immer wieder betont wurde, dass: "Es enstehen Ihnen keine weiteren Kosten.", ging es der C.B.... nach Baubeginn nur noch darum, alles mögliche und unmögliche an Kosten den Bauherren anzulasten.
Die Rechnungsstellung an die Bauherren schon vor dem Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistung wurde zum Normalfall und wenn die Bauherrn von ihrem Recht gebraucht machten, die vereinbarte Zahlungsfrist auszunutzen, wurden sie von dem jetzt äußerst cholerisch auftretenden Ehemanns der Geschäftsführerin auf das übelste beschimpft und beleidigt.
Auf der anderen Seite erfolgte eine Bezahlung der Rechnungen der vertraglich gebundenen Unternehmen seitens der CB... nur sehr zögerlich und wurde ab einem bestimmten Baufortschritt dann gänzlich unter fadenscheinigen Gründen eingestellt.
Es folgte, was folgen musste. Ab einem gewissen Bautenstand hätten die Ausbaugewerke den bisher erzielten Gewinn geschmälert. D.h., bis zum Abschluss der Rohbauarbeiten inklusive erstelltem Dachstuhl (ohne Dacheindeckung) waren nach Zahlungsplan 69% der vertraglich vereinbarten Summe fällig. Dem stand aber eine erbrachte Leistung von höchstens 32% gegenüber. Bei Weiterführung der Bauleistungen wäre es für die CB... teuer geworden, da Dacheindeckung , Fenster und Türen, Heizung- und Sanitärleistungen sehr materialintensiv und damit kostenintensiv gegenüber dem bisher erzielten Gewinn sind.
So wurden die Bauherren mit zusätzlichen Rechnungen so lange überhäuft, biss sie schließlich die Zahlungen verweigerten, da sie a) nicht mehr in der Lage waren, die Rechnungen zu begleichen oder b) einfach mit den Rechnungen nicht einverstanden waren. Nun hatte der Bauträger ein Kündigungsrecht, da im Vertrag eine Klausel aufgeführt ist, die besagt, dass der Bauträger berechtigt ist, bei Nichtzahlung des Bauherrn (aus welchem Grund auch immer), kann der Vertrag durch den Bauträger gekündigt werden. Klar steht auch im Vertrag, dass dann eine Schlussrechnung erfolgt und die Zahlungen mit der erbrachten Leistung in einer Schlussrechnung abgerechnet werden. Dies ist aber nur s.g. Makulatur. Denn wenn es eine Firma nicht mehr gibt, kann mit dieser auch nicht mehr abgerechnet werden.
Es musste also eine Insolvenz her und dies geschah auch prompt am 09.12.2008.
Die Nachtkoppel nach Konkurs des Bauträgers im Januar 2009
Für mich bleibt in der Zusammenarbeit mit der CB... weiterhin als Rätsel bestehen, wie es möglich sein kann, in der relativ kurzen Bauzeit, in der der Geldfluss doch weitestgehend nur in eine Richtung floss, da Planer, Baufirmen usw. im Regen stehen gelassen wurden, diese doch nicht unerheblichen Summen einfach verschwunden sind.
Bisherige "Flurschäden" sind u.a. in Ahrensfelde, An der Alten Post und in Chemnitz, Saidenbachstraße angerichtet worden.
.... Sie sind unter neuer Firmierung weitergezogen -> Richtung Oranienburg, Blankenfelde usw..
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B-Plangebiet "Nachtkoppel" Berlin - Wartenberg
Beschreibung: die Bauvorhaben zum Projekt Nachtkoppel
Beschreibung: die Bauvorhaben zum Projekt Nachtkoppel
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